Klarheit für die öffentliche Holzbeschaffung: FSC Deutschland begrüßt gemeinsamen Leitfaden zum Holzbeschaffungserlass

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FSC/GMBl/IHB
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Am 6. Oktober haben vier Bundesministerien (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) Klarheit geschaffen, wie sichergestellt werden soll, dass Holz aus „legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft“ bei öffentlichen Aufträgen des Bundes und der Bundesverwaltungen zum Einsatz kommt. Holz ohne einen entsprechenden Nachweis sollte es von nun an nicht mehr möglich sein öffentliche Projekte des Bundes und der Bundesverwaltungen zu bedienen.

Der Leitfaden regelt im Detail wie der Gemeinsame Erlass für die Holzbeschaffung des Bundes aus dem Jahr 2010 umgesetzt werden soll. Ausdrücklich werde dabei der Nachweis über ein Chain-of-Custody (COC) -Zertifikat des Auftragnehmers benannt, als eine Möglichkeit die nachhaltige Holzherkunft zu belegen, erklärt der FSC. Wichtig ist dabei: Der Nachweis hat vor Einbau des Holzes zu erfolgen!

Es wird auch der alternative Einzelnachweis geregelt. Diese Möglichkeit der Nachweisführung hatte der FSC Deutschland ebenfalls in seinem Positionspapier vom März 2016 gefordert. Klare Anforderungen sowie die Prüfung durch unabhängige Dritte erzeugen Sicherheit, dass tatsächlich auch zertifiziertes Holz eingesetzt wird.

Der Leitfaden gibt auch den Beschaffungsstellen beispielhafte Sanktionsmöglichkeiten an die Hand, wenn die Nachweisführung schuldhaft durch den Auftragnehmer nicht erbracht werden kann. Nichtvergütung, Androhung der Vertragskündigung oder Ausschluss von künftigen Vergaben sind klare Signale, dass das Anliegen nach Holz aus legaler Waldwirtschaft von den Beschaffungsstellen ernst genommen wird.

Mit dem Leitfaden sieht der FSC folgende wesentliche Forderungen erfüllt.

1. Der Bund hat nun umfassend sein Verkehrsverständnis zur Nachweisführung für nachhaltiges Holz dargelegt.

2. Die COC-Zertifizierung der Auftragnehmer wird gesonderte und hervorgehoben benannt. Die anerkennt die Unternehmen, die klare Schritte zur Verwendung nachhaltigen Holzes auch gegenüber anderen Abnehmern unternehmen.

3. Es gibt Anforderungen für den Einzelnachweis, der diesen bestmöglich aussagekräftig, verlässlich und nachvollziehbar macht. Damit ist ein besserer Gleichstand zum COC-Nachweis entstanden.

4. Die COC-Zertifizierung ist ausführende oder liefernde Betriebe ein sicherer, risikoarmer Nachweisweg, sowohl für die Beschaffungsstelle, als auch in vielen Fällen für die Auftragnehmer selbst und fördert die Verfügbarkeit für nachhaltige Holzprodukte für andere Abnehmer. Unternehmen können nun rechnen und ggfs. feststellen, dass die FSC-COC-Zertifizierung auch Kostenvorteile bringt.

Der Leitfaden kann kostenpflichtig im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) hruntergeladen werden.

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